Freie Waldorfschule Trier

„Das Kind in Ehrfurcht aufnehmen, in Liebe erziehen und in Freiheit entlassen.“ Rudolf Steiner

Verbindliches

Bei der Ganztagsschule der Freien Waldorfschule Trier handelt es sich um eine Ganztagsschule in Angebotsform. Wegen der Genehmigung und Bezuschussung durch die Landesregierung, sind wir verpflichtet, einige formale Aspekte einzuhalten.

1. Anmeldung

Wenn ein Kindes für die Ganztagsschule angemeldet wird ist ist dies verbindlich, d.h. die Teilnahmeverpflichtung bezieht sich auf das ganze Schuljahr.

Wir gehen von einer fortgesetzten Teilnahme am Ganztagsschulangebot aus, wenn bis zum 21. Mai des laufenden Schuljahres keine Abmeldung erfolgt. 

Wenn Sie Beratung benötigen, ob die Ganztagsschule für ihr Kind das geeignete Angebot ist, stehen Ihnen das Ganztagsschulteam und Lehrer gerne zur Verfügung.

2. Abmeldungen /Beurlaubungen

Sollten sich im laufenden Schuljahr Gründe für eine Abmeldung ergeben, kann die GTS-Konferenz solchen Anträgen - nach Beratung mit den Beteiligten – im Wege einer Ausnahmeentscheidung stattgeben. Eine Ausnahmeentscheidung ist in der Regel nur dann zulässig, wenn feststeht, dass sich die Ganztagsschule für die Entwicklung des Kindes als nicht förderlich erweist.

Die Schule kann aus wichtigem Grund eine Beurlaubung von der GTS aussprechen. Der Beurlaubungsantrag muss von Seiten der Eltern begründet werden (z.B. ärztliches Attest, Freistellungsanträge für familiäre Ereignisse). Entscheidungen über Beurlaubungen werden grundsätzlich nur für einzelne schulische Veranstaltungen getroffen. Aus Anlass religiöser Veranstaltungen (z.B. Kommunion-, Konfirmanden- und Firmunterricht) sind Schülerinnen und Schüler zu beurlauben.

 3. Mittagessen

Die Ganztagsschule bietet an allen vier Tagen (Mo–Do) ein Mittagessen sowie einen Nachmittagsimbiss an. Es ist per Einzugsermächtigung zu bezahlen. Die Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.

Kein Kind soll vom gemeinsamen Essen ausgeschlossen werden. Deshalb hat das Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Trägern einen Sozialfondseingerichtet, der das Mittagessen nach Vorlage eines Antrags auf 1,- Euro vergünstigt (bei Härtefällen, ALG II, etc).