Freie Waldorfschule Trier

„Das Kind in Ehrfurcht aufnehmen, in Liebe erziehen und in Freiheit entlassen.“ Rudolf Steiner

Kostenloses Schülertelefon

seit kurzem gibt es an unserer Schule ein kostenloses Schülertelefon.

Es befindet sich im Schulbüro und kann dort von den Schülern und Eltern für Telefonate ins deutsche/europäische Fest- und Mobilfunknetz kostenfrei genutzt werden. 

Außerhalb der Öffnungszeiten des Schulbüros besteht die Möglichkeit, sich an die Mitarbeiter unserer Schule zu wenden, welche dann das Telefonieren ermöglichen können, z.B. Schulküche, Lehrerzimmer, Blockhaus, Geschäftsführung / Buchhaltung, Kindertagesstätte, Hausmeister.

Sollten Eltern ihre Kinder dringend erreichen müssen, wenden Sie sich direkt an Frau Wolber, bzw. die oben genannten Mitarbeiter. Die entsprechenden Telefonnummern entnehmen Sie bitte dem Telefonverzeichnis der Schule.

Da die Schüler nach Schulschluss außerhalb des Schulgeländes bei Bedarf ihre Handys wieder einschalten dürfen sind sie dann auch wieder auf direktem Wege erreichbar.

Anbei nochmals die neue Handyregelung und der geänderte Passus unserer Haus-/ Schulordnung, welche nach den Osterferien in Kraft getreten ist:

Unsere „Handy-Regelung“ an der Waldorfschule Trier

 

1.    Bei unerlaubter Nutzung durch einen Schüler/eine Schülerin wird das Gerät nach vorheriger Abschaltung eingezogen. Die SIM-Karte bleibt im Gerät.

2.    Gleichzeitig ergeht an den/die betr. SchülerIn ein Schreiben an die Eltern, das a) als Quittungsbeleg dient und unterschrieben bei der Abholung vorlegt werden muss,

und b) zur Information der Eltern dient.

3.    Das Gerät wird zusammen mit einem „Kennungs-Streifen“ in einem verschließbaren Fach im Lehrerzimmer deponiert. Bei SchülerInnen der Klassen 1-4 wird der Klassenlehrer informiert.

4.    Der/Die betr. SchülerIn kann sein/ihr Gerät dann am Ende des nächsten Schultages nach Vorlage des unterschriebenen Elternbriefes im Lehrerzimmer abholen.

5.    Die genaue Regelung ist weiterhin:

Einzug Freitag → Abholung Schulsamstag oder im Regelfall Montag

Einzug Schulsamstag → Abholung Montag

6.    Eine Herausgabe ohne Vorlage des unterschriebenen Elternbriefes ist nicht möglich!

7.    Im ersten Wiederholungsfall wird eine schriftliche Verwarnung erteilt.

8.    Bei weiteren Verstößen greifen die weiteren Ordnungsmaßnahmen der Schule.

9.    Bei Verweigerung der Herausgabe des Gerätes wird umgehend eine Schriftliche Verwarnung erteilt.

Handy-Passus in der Hausordnung

Eine der Grundlagen unserer Pädagogik ist die direkte Begegnung von Mensch zu Mensch und eine ungestörte Lernatmosphäre.

Auch um einer missbräuchlichen Nutzung wie Täuschungsversuchen bei Klassenarbeiten und Cybermobbing etc. vorzubeugen, dürfen Geräte wie Smartphones, Handys und andere Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte auf dem Schulgelände nicht benutzt werden. Sie müssen ausgeschaltet verwahrt werden.

Das gilt nicht nur während des Unterrichtsbetriebs, sondern auch bei den internen Schulveranstaltungen wie Klassenspielen, Schulfeiern, Projekttagen und auf Klassenfahrten.

Bei Klassenarbeiten und Prüfungen in der Oberstufe sollen die Geräte für die Dauer der Prüfung eingesammelt werden.

In Ausnahmefällen dürfen Schüler mit ausdrücklicher Genehmigung eines Lehrers ihr Gerät nutzen.

An dieser Stelle sei auf die Vorbildfunktion von Eltern, Lehrern, Gästen und insbesondere von älteren Schülern hingewiesen. 

Ausnahmsweise geduldet wird die Nutzung

•      bei folgenden offenen Veranstaltungen: Oster- und Weihnachtsbasar, Tag der Offenen Tür und Sommerfest

•      als passive Nutzung an Elternabenden

•      aus wichtigen Gründen in Einzelfällen bei Eltern und bei Mitarbeitern der Schule

Des Weiteren gelten folgende Ausnahmen:

·         für die Klasse 13 im Klassen- und Aufenthaltsraum

·         für die Klassen 11 und 12 während Freistunden in den jeweils eigenen Klassenräumen

·         für die Oberstufe vor 8 Uhr auf dem Oberstufenschulhof

Bei einem Verstoß gegen diese Regelung durch Schüler wird das Gerät eingezogen und sicher verwahrt.

Schüler können am Ende des nächsten Schultags das Gerät gemäß den Regelungen der „Handy-Regelung“ selbständig abholen.