Freie Waldorfschule Trier

„Das Kind in Ehrfurcht aufnehmen, in Liebe erziehen und in Freiheit entlassen.“ Rudolf Steiner

Liebe Schulgemeinschaft,

zur  Zeit arbeiten 2 Lehrerinnen, 4 Eltern und  1-2 Vertreter der Schülervertretung (SV) aktiv im Medienkreis mit.

Der Medienkreis hat sich, wie Sie vermutlich wissen, in den vergangenen zwei Jahren sehr intensiv mit der Neugreifung einer Handyregelung für unsere Schule befasst, wobei hier unter dem Begriff Handy weitere elektronische Geräte wie Mobiltelefon, Smartphone, Tablet, Notebook, Computer, Smartwatch und Ähnliches zusammengefasst werden.

Im Rahmen dieser erfolgreichen Arbeit wurden - um häufig genutzte Funktionen von Handy/Smartphone verzichtbar zu machen - in allen Klassenräumen, in vielen Fachräumen und teilweise auf den Fluren der Schule Uhren aufgehängt (2017) und im Schulbüro von Frau Wolber ein kostenloses Schülertelefon angeschlossen (seit Juli 2017), somit können die SchülerInnen bei Bedarf über diese Möglichkeit Kontakt mit ihren Eltern aufnehmen.

Von der Pädagogischen Konferenz und der Leitungsgruppe wurde der Handypassus der Hausordnung im Einvernehmen mit dem Vorstand angepasst und ein einheitliches Vorgehen aller Lehrer und Mitarbeiter der Schule mit Konsequenzen bei Nichteinhaltung festgelegt. Ein entsprechender Brief ging den Elternhäusern im April 2017 über die Ranzenpost zu und wurde im Wochenblatt veröffentlicht.

Die neu zusammengesetzte Schülervertretung engagierte sich Anfang 2017 für eine weitgehende Öffnung des Handyverbotes. Für eine Probezeit von 4 Wochen wurden davon einige wenige Ausnahmeregeln für die Klassen 11 bis 13 vereinbart.

Der Neustart „handyfreie Schule“ begann am 1. Schultag nach den Osterferien 2017 zunächst mit der Probephase für die Ausnahmeregelungen. Diese wurden dann endgültig vom Lehrerkollegium für durchführbar erachtet und in die geltende Regelung aufgenommen. Eine weitere Öffnung ist zur Zeit nicht vorgesehen. Hierzu wurde auch eine Liste von Argumenten zusammengestellt.

An diesem Prozess war der Medienkreis maßgeblich beteiligt.

Die aktuellen Vereinbarungen sind ab Klasse 6 in den Klassen und zusätzlich in der Halle ausgehängt, sie wurden zudem im Wochenblatt veröffentlicht und mit der Ranzenpost nach Hause geschickt.

Dann fand im November 2017 ein Treffen des Medienkreises mit den Technologielehrern Frau Beien und Herrn Hartmann statt. Sie informierten über den Technologieunterricht in den Klassen 9 und 11 und über die Medienausstattung der Schule.

Bei der anschließenden Diskussion wurde klar, dass zu unterscheiden ist zwischen:

Technologieunterricht auf der einen Seite, der von den beiden Lehrern Frau Beien und Herrn Hartmann unterrichtet wird, und die Vermittlung von

Medienmündigkeit und –Kompetenz in Bezug auf digitale Medien und Medienträger auf der anderen Seite, die bisher nicht im Lehrplan verankert ist.

Viele Themen stehen hier u.E. zur Bearbeitung an. Z.B:

·         Wie umfangreich soll in der Waldorfschule Medienschulung stattfinden, was ist  Aufgabe der Eltern, was kann die Schule leisten?

·         Ab welchem Alter sollte man sich in der Schule gezielt und bewusst mit elektronischen Medien auseinandersetzen?

·         Welche Fähigkeiten müssen erst entwickelt werden, um technische Medien kompetent zu nutzen und in welcher Klassenstufe werden sie veranlagt?

·         Wie kann man elektronische Medien im Unterricht sinnvoll und kreativ nutzen und ab wann ist das aus waldorfpädagogischer Sicht sinnvoll?

·         Es gibt bisher keinen Ansprechpartner für den Bereich Medienmündigkeit und -kompetenz an unserer Schule.

·         In manchen Klassen der Unterstufe gibt es sogenannte Klassenvereinbarungen zur (Nicht-) Smartphone-Nutzung auf Konsens-Basis, es gibt jedoch kein schulisches Konzept hierzu. Diese auf Elterninitiative hin entstandenen Vereinbarungen gehen über die Handyregelung hinaus und tragen dafür Sorge, dass für die Klassenkommunikation auch über die Schule hinaus entsprechende Geräte und Apps nicht genutzt werden.

Das alles sind Fragen, die wahrscheinlich viele Eltern bewegen und für die Antworten zu finden sind.

Wir als Medienkreis sehen unsere Aufgabe darin, Fragestellungen rund um das Themengebiet digitale Medien aufzugreifen und zu adressieren. Dabei versuchen wir Lösungsprozesse in Gang zu setzen, indem wir diejenigen Menschen zusammenbringen, die an der Beantwortung mitarbeiten können und wollen.

Abschließend ein Literaturhinweis und eine Einladung:

Eltern, die sich mit der Thematik elektronische Medien und Medienmündigkeit auseinandersetzen wollen, können wir die beiden Broschüren Struwwelpeter 2.0 Medienmündigkeit und Waldorfpädagogik und 2.1 Ein Leitfaden für Eltern durch den Medien-Dschungel. empfehlen. Sie  bieten eine Orientierung vor dem Hintergrund der Waldorfpädagogik und sind im Netz unter Eingabe der Titel leicht aufzufinden und herunterzuladen. Die letztgenannte Broschüre kann auch für 3 Euro im Schulbüro erworben werden.

Interessierte Eltern und SchülerInnen, die sich bei der zukünftigen Arbeit des Medienkreises einbringen möchten, sind stets herzlich willkommen. Wir treffen uns in der Regel einmal im Monat mittwochs von 19.30 bis 21.00 Uhr.

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Unsere „Handy-Regelung“ an der Waldorfschule Trier

1.    Bei unerlaubter Nutzung durch einen Schüler/eine Schülerin wird das Gerät nach vorheriger Abschaltung eingezogen. Die SIM-Karte bleibt im Gerät.

2.       Gleichzeitig ergeht an den/die betr. SchülerIn ein Schreiben an die Eltern, das a) als Quittungsbeleg dient und unterschrieben bei der Abholung vorlegt werden muss,

und b) zur Information der Eltern dient.

3.       Das Gerät wird zusammen mit einem „Kennungs-Streifen“ in einem verschließbaren Fach im Lehrerzimmer deponiert. Bei SchülerInnen der Klassen 1-4 wird der Klassenlehrer informiert.

4.       Der/Die betr. SchülerIn kann sein/ihr Gerät dann am Ende des nächsten Schultages nach Vorlage des unterschriebenen Elternbriefes im Lehrerzimmer abholen.

5.    Die genaue Regelung ist weiterhin:

Einzug Freitag → Abholung Schulsamstag oder im Regelfall Montag

Einzug Schulsamstag → Abholung Montag

6.    Eine Herausgabe ohne Vorlage des unterschriebenen Elternbriefes ist nicht möglich!

7.       Im ersten Wiederholungsfall wird eine schriftliche Verwarnung erteilt.

8.       Bei weiteren Verstößen greifen die weiteren Ordnungsmaßnahmen der Schule.

9.       Bei Verweigerung der Herausgabe des Gerätes wird umgehend eine Schriftliche Verwarnung erteilt.

Handyregelung und Handy Passus in der Schulordnung

Handy-Passus in der Hausordnung

Eine der Grundlagen unserer Pädagogik ist die direkte Begegnung von Mensch zu Mensch und eine ungestörte Lernatmosphäre.

Auch um einer missbräuchlichen Nutzung wie Täuschungsversuchen bei Klassenarbeiten und Cybermobbing etc. vorzubeugen, dürfen Geräte wie Smartphones, Handys und andere Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte auf dem Schulgelände nicht benutzt werden. Sie müssen ausgeschaltet verwahrt werden.

Das gilt nicht nur während des Unterrichtsbetriebs, sondern auch bei den internen Schulveranstaltungen wie Klassenspielen, Schulfeiern, Projekttagen und auf Klassenfahrten.

Bei Klassenarbeiten und Prüfungen in der Oberstufe sollen die Geräte für die Dauer der Prüfung eingesammelt werden.

In Ausnahmefällen dürfen Schüler mit ausdrücklicher Genehmigung eines Lehrers ihr Gerät nutzen.

An dieser Stelle sei auf die Vorbildfunktion von Eltern, Lehrern, Gästen und insbesondere von älteren Schülern hingewiesen. 

Ausnahmsweise geduldet wird die Nutzung

•       bei folgenden offenen Veranstaltungen: Oster- und Weihnachtsbasar, Tag der Offenen Tür und Sommerfest

•      als passive Nutzung an Elternabenden

•      aus wichtigen Gründen in Einzelfällen bei Eltern und bei Mitarbeitern der Schule

Des Weiteren gelten folgende Ausnahmen:

·        für die Klasse 13 im Klassen- und Aufenthaltsraum

·         für die Klassen 11 und 12 während Freistunden in den jeweils eigenen Klassenräumen

·        für die Oberstufe vor 8 Uhr auf dem Oberstufenschulhof

Bei einem Verstoß gegen diese Regelung durch Schüler wird das Gerät eingezogen und sicher verwahrt.

Schüler können am Ende des nächsten Schultags das Gerät gemäß den Regelungen der „Handy-Regelung“ selbständig abholen.